Erwägungsgrund 1 32025R1276
Am 18. Dezember 2024 wurde eine „außergewöhnliche Naturkatastrophe“ angesichts der verheerenden Folgen durch den Zyklon Chido für Mayotte erklärt, welcher einen Großteil des land- und forstwirtschaftlichen Potenzials der Insel zerstört und die Verfügbarkeit von Nahrungsmitteln und die Ernährungssicherheit bedroht hat. Dieser Zyklon nie dagewesenen Ausmaßes und andere Naturkatastrophen in jüngster Zeit in den Gebieten in äußerster Randlage der Union im Sinne des Artikels 349 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) (im Folgenden „Gebiete in äußerster Randlage“) zeigen, dass diese Gebiete anfällig für die Auswirkungen des Klimawandels sind; dazu gehören auch ein erhöhtes Risiko für außergewöhnliche Naturkatastrophen und schwere Wetterereignisse mit langfristigen Folgen.