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Die Fluggesellschaften und die PNR-Zentralstellen überwachen die Einhaltung der ihnen nach dieser Verordnung obliegenden Verpflichtungen, insbesondere in Bezug auf die Verarbeitung personenbezogener API-Daten. Bei den Fluggesellschaften umfasst die Überwachung eine häufige Verifizierung der in Artikel 17 genannten Protokolle.
Die Fluggesellschaften und die zuständigen Grenzbehörden überwachen die Einhaltung der ihnen nach dieser Verordnung obliegenden Verpflichtungen, insbesondere in…
Um sicherzustellen, dass die Fluggesellschaften die Vorschriften dieser Verordnung befolgen, sollte die Benennung und Ermächtigung von nationalen Behörden…
Beim Erlass von Maßnahmen gemäß Artikel 8 Absatz 1 der Richtlinie (EU) 2016/681 verpflichten die Mitgliedstaaten die Fluggesellschaften, sonstige PNR-Daten, die…
Bei der Erhebung der API-Daten stellen die Fluggesellschaften sicher, dass die API-Daten, die sie gemäß Artikel 5 übermitteln, korrekt, vollständig und aktuell…
die Fluggesellschaft, die die API-Daten an den Router übermittelt hat;
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.
Kommentierungen sind noch nicht im Bestand.