Erwägungsgrund 22 32025R0013
Zur Verbesserung der Qualität der API-Daten sollte der gemäß dieser Verordnung eingerichtete Router überprüfen, ob die API-Daten, die ihm von den Fluggesellschaften übermittelt werden, den unterstützten Datenformaten genügen. Wird bei der Überprüfung festgestellt, dass die Daten nicht mit diesen Datenformaten übereinstimmen, sollte der Router die betreffende Fluggesellschaft unverzüglich und automatisch davon in Kenntnis setzen.