Erwägungsgrund 12 32025R1304
Die Maßnahmen des Euratom-Programms 2026-2027 sollten verhältnismäßig sein, ohne private Finanzierungen zu duplizieren oder zu verdrängen, und einen klaren europäischen Mehrwert aufweisen. Dadurch wird die Kohärenz zwischen den Maßnahmen des Euratom-Programms 2026-2027 und den Unionsvorschriften für staatliche Beihilfen gewährleistet, wodurch übermäßige Wettbewerbsverzerrungen im Binnenmarkt vermieden werden.