Erwägungsgrund 16 32021R0692
Das Recht auf Achtung des Privat- und Familienlebens, der Wohnung und der Kommunikation ist ein Grundrecht, das in Artikel 7 der Charta verankert ist. Der Schutz personenbezogener Daten ist als Grundrecht in Artikel 16 AEUV und Artikel 8 der Charta festgeschrieben. Die Einhaltung der Vorschriften zum Schutz personenbezogener Daten wird von unabhängigen Aufsichtsbehörden kontrolliert. Der Rechtsrahmen der Union und insbesondere die Verordnung (EU) 2016/679 des Europäischen Parlaments und des Rates und die Richtlinie (EU) 2016/680 des Europäischen Parlaments und des Rates enthalten Bestimmungen, die die wirksame Durchsetzung des Rechts auf Schutz personenbezogener Daten gewährleisten. Diese Rechtsinstrumente betrauen die nationalen Datenschutzbehörden mit der Aufgabe, die Öffentlichkeit für die Risiken, Vorschriften, Garantien und Rechte im Zusammenhang mit der Verarbeitung personenbezogener Daten zu sensibilisieren und sie darüber aufzuklären. Angesichts der Bedeutung des Rechts auf Schutz personenbezogener Daten in einer Zeit des raschen technologischen Wandels sollte die Union in der Lage sein, Sensibilisierungsmaßnahmen – unter anderem indem sie Organisationen der Zivilgesellschaft unterstützt, die sich für den Schutz personenbezogener Daten im Einklang mit den Normen der Union einsetzen – sowie Studien und andere einschlägige Maßnahmen durchzuführen.