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Ein SIPS-Betreiber richtet einen robusten Rahmen zur Messung, Überwachung und Steuerung der Kreditrisikopositionen gegenüber den Teilnehmern des SIPS sowie der Kreditrisikopositionen unter den Teilnehmern ein, die sich aus den Zahlungs-, Verrechnungs- und Abwicklungsprozessen des SIPS ergeben.
Ein SIPS-Betreiber ermittelt alle Ursachen für das Kreditrisiko. Kreditrisikopositionen werden über den ganzen Tag verteilt mit Hilfe von aktuellen Informationen und geeigneten Risikomanagement-Instrumenten gemessen und überwacht.
Im Falle eines Systems mit aufgeschobenem Netto-Zahlungsausgleich hat ein SIPS-Betreiber sicherzustellen, dass
finanzielle Verpflichtungen spätestens zu dem Zeitpunkt entstehen, in dem ein Zahlungs- bzw. Übertragungsauftrag in die für jeden Teilnehmer zugängliche Berechnung der Nettoabwicklungspositionen einfließt und
ausreichende Mittel zur Deckung der daraus entstehenden Kreditrisikopositionen im Einklang mit den Absätzen 4 und 5 spätestens in dem in Buchstabe a in Bezug genommenen Zeitpunkt vorgehalten werden.
Ein Betreiber eines SIPS, darunter auch eines Systems mit aufgeschobenem Netto-Zahlungsausgleich mit Abrechnungsgarantie, der bei Geschäften des SIPS Kreditrisikopositionen gegenüber den Teilnehmern des SIPS eingeht, deckt seine Kreditrisikopositionen gegenüber jedem Teilnehmer durch die Verwendung von Sicherheiten, Sicherungsguthaben, Eigenkapital (nach Abzug des Betrags zur Abdeckung des allgemeinen Geschäftsrisikos) oder anderen entsprechenden finanziellen Mitteln ab.
Ein Betreiber eines SIPS, darunter auch eines Systems mit aufgeschobenem Netto-Zahlungsausgleich ohne Abrechnungsgarantie, bei dem sich für die Teilnehmer des SIPS Kreditrisikopositionen aus Zahlungs-, Verrechnungs- und Abwicklungsprozessen des SIPS ergeben, verfügt über Regelungen oder vertragliche Vereinbarungen mit diesen Teilnehmern. Diese Regelungen oder vertraglichen Vereinbarungen stellen sicher, dass die Teilnehmer des SIPS ausreichende Mittel gemäß Absatz 4 zur Verfügung stellen, um sich aus Zahlungs-, Verrechnungs- und Abwicklungsprozessen des SIPS ergebende Kreditrisikopositionen gegenüber den zwei Teilnehmern zu minimieren, die zusammen mit ihren verbundenen Unternehmen die größten Gesamtkreditrisikopositionen haben.
Ein SIPS-Betreiber legt die Regelungen und Verfahren zum Ausgleich von Verlusten fest, die sich unmittelbar daraus ergeben, dass ein oder mehrere Teilnehmer ihren Verpflichtungen gegenüber dem SIPS nicht nachkommen. Diese Regelungen und Verfahren regeln die Verteilung von potenziell ungedeckten Verlusten, einschließlich der Rückzahlung etwaiger Mittel, die sich ein SIPS-Betreiber gegebenenfalls von Liquiditätsgebern leiht. Sie enthalten die Regelungen und Verfahren des SIPS-Betreibers, wonach etwaige finanzielle Mittel, die das SIPS bei einem Stressereignis verwendet, bis zu der in den Absätzen 4 und 5 genannten Höhe aufgestockt werden.
Darüber hinaus ist ein solider und sich entwickelnder Rahmen zum umfassenden Management von Rechts-, Kredit- und Liquiditätsrisiken, operationellen Risiken,…
Ein SIPS-Betreiber legt klare Regelungen und Verfahren fest, die dem SIPS ermöglichen, nach Ausfall eines oder mehrerer seiner Teilnehmer einen taggleichen und…
Ein SIPS-Betreiber beurteilt mindestens einmal jährlich die wesentlichen Risiken, die das SIPS infolge wechselseitiger Abhängigkeiten für andere Stellen,…
Zur Deckung des in Absatz 3 genannten Betrags verfügt ein SIPS-Betreiber über liquides Nettovermögen, das durch Eigenkapital, z. B. Stammaktien, offene…
Führt ein SIPS-Betreiber geldliche Abwicklungen in seinen eigenen Büchern durch, minimiert er seine Kredit- und Liquiditätsrisiken und überwacht diese genau.
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.
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