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Anhang IV der Verordnung (EU) Nr. 142/2011 enthält Vorschriften für die Verwendung und Beseitigung durch alternative Verarbeitungsmethoden gewonnener Folgeprodukte. Anhang IV Kapitel IV Abschnitt 3 der Verordnung (EU) Nr. 142/2011 sollte daher dahin gehend geändert werden, dass Vorschriften für die Verwendung und Beseitigung durch diese beiden neuen alternativen Verarbeitungsmethoden gewonnener Erzeugnisse festgelegt werden.
Nachdem im Einklang mit den mit der vorliegenden Verordnung an der Verordnung (EU) Nr. 142/2011 vorgenommenen Änderungen zwei neue alternative Methoden zur…
Gemäß Verordnung (EG) Nr. 1069/2009 dürfen tierische Nebenprodukte oder Folgeprodukte nach alternativen Methoden beseitigt oder verwendet werden, sofern diese…
Anhang IV Kapitel IV Abschnitt 2 der Verordnung (EU) Nr. 142/2011 enthält eine Liste mit einer ausführlichen Beschreibung alternativer Verarbeitungsmethoden für…
Anhang XIV der Verordnung (EU) Nr. 142/2011 sollte daher entsprechend geändert werden.
Anhang IV der Verordnung (EU) Nr. 142/2011 sollte daher entsprechend geändert werden.
Beide dieser alternativen Methoden wurden von der Behörde als sichere alternative Methoden für die Verarbeitung von verarbeiteten und ausgeschmolzenen Fetten zu…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.