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Mit der Verordnung (EU) 2022/384 der Kommission wurden Kapitel I Abschnitt 1 Tabelle 1 und Kapitel II Abschnitt 2 Tabelle 2 in Anhang XIV der Verordnung (EU) Nr. 142/2011 geändert. Diese Änderung betraf unter anderem die Anpassung der Liste der Drittländer, aus denen die Einfuhr tierischer Nebenprodukte und Folgeprodukte in die Union zulässig ist, an die Liste der Drittländer, Gebiete oder Zonen derselben, aus denen der Eingang von Sendungen von frischem Fleisch von Huftieren in die Union zulässig ist, in Anhang XIII Teil 1 der Durchführungsverordnung (EU) 2021/404 der Kommission . Es scheint jedoch, dass im Zuge der Angleichung die Liste in Bezug auf die Einfuhr tierischer Nebenprodukte zur Herstellung von Pharmazeutika falsch erstellt wurde, sodass einige Drittländer fälschlicherweise als Länder aufgeführt wurden, aus denen die Einfuhr tierischer Nebenprodukte zur Herstellung von Pharmazeutika zulässig ist. Dieser Fehler sollte durch einen neuen Wortlaut in Anhang XIV Kapitel II Tabelle 2 Zeile 14 der Verordnung (EU) Nr. 142/2011 berichtigt werden.
Die Verordnung (EU) Nr. 142/2011 wird wie folgt geändert: 1. In Anhang XIV Kapitel II Abschnitt 1 Tabelle 2 Zeile 14 Spalte „Listen der Drittländer“ wird…
Dementsprechend sollten die Listen der Drittländer, aus denen die Einfuhr tierischer Nebenprodukte und Folgeprodukte in die Union und deren Durchfuhr durch die…
Insbesondere wird in Anhang XIV der Verordnung (EU) Nr. 142/2011 auf die Listen der Drittländer verwiesen, aus denen die Einfuhr bestimmter tierischer…
Tabelle 2 in Anhang XIV Kapitel II Abschnitt 1 der Verordnung (EU) Nr. 142/2011 enthält Anforderungen für die Einfuhr tierischer Nebenprodukte in die Union. Der…
Die Verordnung (EU) Nr. 142/2011 der Kommission enthält Durchführungsmaßnahmen für die in der Verordnung (EG) Nr. 1069/2009 festgelegten Hygiene- und…
Tabelle 2 Zeile 14 enthält unter anderem eine Liste der Drittländer, aus denen die Einfuhr in und die Durchfuhr durch die Union von Sendungen mit tierischen…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.