Erwägungsgrund 4 32016R1628
Mit der Verordnung (EU) Nr. 167/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates wurde bereits ein Regelungsrahmen für die Genehmigung und die Marktüberwachung von landwirtschaftlichen und forstwirtschaftlichen Fahrzeugen geschaffen. Angesichts der Ähnlichkeit der Sachgebiete und der positiven Erfahrung mit der Anwendung der Verordnung (EU) Nr. 167/2013 sollten etliche der in dieser Verordnung begründeten Rechte und Pflichten auch für nicht für den Straßenverkehr bestimmte mobile Maschinen und Geräte in Erwägung gezogen werden. Es ist jedoch äußerst wichtig, dass ein gesonderter Satz von Regeln erlassen wird, um die besonderen Anforderungen an für Motoren für nicht für den Straßenverkehr bestimmte mobile Maschinen und Geräte in vollem Umfang zu berücksichtigen.