Erwägungsgrund 3 32016R1628
Für die Rechtsvorschriften der Union für die Typgenehmigung von Motoren wurde ein neuer Regelungsansatz eingeführt, um die Annahme dieser Rechtsvorschriften zu vereinfachen und zu beschleunigen. Gemäß diesem Ansatz legt der Gesetzgeber die grundlegenden Regeln und Prinzipien fest und ermächtigt die Kommission, für weitere technische Einzelfragen delegierte Rechtsakte und Durchführungsrechtsakte zu erlassen. Als materielle Anforderungen sollten daher in dieser Verordnung nur die wesentlichen Vorschriften zu den gasförmigen Schadstoffen und luftverunreinigenden Partikeln und für die Typgenehmigung für Verbrennungsmotoren für nicht für den Straßenverkehr bestimmte mobile Maschinen und Geräte festgelegt werden, und der Kommission sollte die Befugnis übertragen werden, die technischen Spezifikationen in delegierten Rechtsakten und Durchführungsrechtsakten festzulegen.