Erwägungsgrund 20 32025R0014
Um sicherzustellen, dass das Verfahren zur Überwachung der Übereinstimmung der Produktion, das einen der Eckpfeiler des EU-Typgenehmigungssystems darstellt, richtig eingeführt worden ist und ordnungsgemäß funktioniert, sollten die Hersteller regelmäßig durch die zuständige Behörde oder einen hierfür benannten ausreichend qualifizierten technischen Dienst überprüft werden. Die Zahl der Stichproben für diese Überprüfungen sollte im Verhältnis zu den betreffenden Produktionsmengen stehen. Die Mitgliedstaaten sollten sicherstellen, dass ihre Genehmigungsbehörden und Marktüberwachungsbehörden über die erforderlichen Ressourcen — etwa ausreichende finanzielle, personelle und materielle Ressourcen — verfügen, einschließlich einer ausreichenden Zahl kompetenter Mitarbeiter, sowie über ausreichend(e) Fachwissen, Verfahren und andere Vorkehrungen, um die Befugnisse auszuüben, die ihnen gemäß Artikel 14 der Verordnung (EU) 2019/1020 des Europäischen Parlaments und des Rates übertragen wurden.