Erwägungsgrund 21 32025R0014
Im Interesse der Rechtssicherheit muss präzisiert werden, dass die Vorschriften der Verordnung (EU) 2019/1020 für die Marktüberwachung und für die Kontrolle von Produkten, die auf den Markt gelangen, für nicht für den Straßenverkehr bestimmte mobile Maschinen und Geräte gelten, die unter die vorliegende Verordnung fallen, und dass — in Bezug auf die in der vorliegenden Verordnung festgelegten technischen Anforderungen — Anhang I der genannten Verordnung dahin gehend geändert wird, dass dort eine Bezugnahme auf die vorliegende Verordnung aufgenommen wird.