Verordnung (EU) 2016/1628 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 14. September 2016 über die Anforderungen in Bezug auf die Emissionsgrenzwerte für gasförmige Schadstoffe und luftverunreinigende Partikel und die Typgenehmigung für Verbrennungsmotoren für nicht für den Straßenverkehr bestimmte mobile Maschinen und Geräte, zur Änderung der Verordnungen (EU) Nr. 1024/2012 und (EU) Nr. 167/2013 und zur Änderung und Aufhebung der Richtlinie 97/68/EG (Text von Bedeutung für den EWR)
Das einwandfreie Arbeiten der Abgasnachbehandlungssysteme ist vor allem bei NOx wesentlich für die Einhaltung der festgelegten Emissionsgrenzwerte. In diesem Zusammenhang sollten Maßnahmen erlassen werden, die sicherstellen sollen, dass Abgasnachbehandlungssysteme, die mit einem sich verbrauchenden oder nicht rückgewinnbaren Reagens arbeiten, ordnungsgemäß funktionieren.
Erwägungsgrund 27 32016R1628Keine Rechtsberatung · Ergebnisse sind zu prüfen