Erwägungsgrund 29 32013R0167
Es ist für alle Interessengruppen wichtig, sich ein klares Bild über den Zusammenhang zwischen dieser Verordnung und der Richtlinie 2006/42/EG zu verschaffen, damit keine Überschneidungen entstehen und damit sie eindeutig erkennen können, welchen Vorschriften ein bestimmtes Produkt genügen muss.