Erwägungsgrund 5 32025R0147
Zu den in die Unionsliste der Aromen und Ausgangsstoffe aufgenommenen Stoffen, die mit dem Fußnotenhinweis gekennzeichnet wurden, dass die Behörde die Bewertung abzuschließen hat, gehört der Stoff der Aromastoffgruppenbewertung 216 (FGE.216): 4-Methyl-2-phenylpent-2-enal (FL-Nr. 05.100). Für diesen Stoff legten interessierte Lebensmittelunternehmer die von der Behörde angeforderten zusätzlichen wissenschaftlichen Daten vor.