Erwägungsgrund 9 32025R0147
Da die Bedenken hinsichtlich der Aneugenität nicht ausgeschlossen werden können, sollte 4-Methyl-2-phenylpent-2-enal (FL-Nr. 05.100) aus der Unionsliste der Aromastoffe gestrichen werden.
Da die Bedenken hinsichtlich der Aneugenität nicht ausgeschlossen werden können, sollte 4-Methyl-2-phenylpent-2-enal (FL-Nr. 05.100) aus der Unionsliste der Aromastoffe gestrichen werden.