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Die Kommission sollte unter Einbeziehung des Europäischen Datenschutzbeauftragten ihr Informationsmaterial anpassen, das vor dem Hintergrund von Artikel 51 der Verordnung (EU) 2017/2226 ausgearbeitet wurde, damit die Informationskampagne begleitend zur schrittweisen Inbetriebnahme des EES durchgeführt werden kann.
Die in Artikel 51 der Verordnung (EU) 2017/2226 genannte Informationskampagne, mit der die Inbetriebnahme des EES begleitet wird, muss die konkreten Bedingungen…
Die Kommission stellt, sofern erforderlich, in Absprache mit dem Europäischen Datenschutzbeauftragten weitere praktische Leitlinien für die Verarbeitung…
Um der schrittweisen Inbetriebnahme des EES Rechnung zu tragen, sollte die Kommission die Informationen auf der EES-Website regelmäßig überprüfen und bei Bedarf…
Der Europäische Datenschutzbeauftragte wurde gemäß Artikel 41 Absatz 2 der Verordnung (EU) 2018/1725 konsultiert.
Im Zusammenhang mit der Sicherstellung der Einhaltung der Bestimmungen der Verordnung (EU) 2017/2226 über die Änderung und die vorzeitige Löschung von Daten…
Die vorliegende Verordnung trägt der Stellungnahme des Europäischen Datenschutzbeauftragten in gebührender Weise Rechnung. Zudem sieht die Verordnung (EG) Nr.…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.