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Da die während der schrittweisen Inbetriebnahme des EES im EES erfassten Daten möglicherweise unvollständig sind, sollten die Reisedokumente von Drittstaatsangehörigen in diesem Zeitraum bei der Ein- und Ausreise systematisch abgestempelt werden. Die nationalen Behörden sollten die mögliche Unvollständigkeit der Ein-/Ausreisedatensätze oder der Einreiseverweigerungsdatensätze berücksichtigen. Sind keine einschlägigen EES-Datensätze vorhanden, so sollten die nationalen Behörden die Stempel als maßgebend ansehen. Fehlt ein Stempel, so sollten die nationalen Behörden die im EES erfassten Daten als maßgebend ansehen. Bei Abweichungen zwischen dem persönlichen Dossier, das biometrische Daten enthält, und dem Stempel sollten die nationalen Behörden die EES-Daten als maßgebend ansehen. Bei Abweichungen zwischen dem persönlichen Dossier, das keine biometrischen Daten enthält, und dem Stempel oder in Fällen gemäß Artikel 16 Absatz 4 der Verordnung (EU) 2017/2226 sollten die nationalen Behörden in jedem Einzelfall entscheiden, ob der Stempel oder die EES-Daten maßgebend sind.
Wenn ein Drittstaatsangehöriger vor der Inbetriebnahme des EES in das Hoheitsgebiet der Mitgliedstaaten eingereist ist und dieses erst nach der Inbetriebnahme…
Die Reisedokumente von Drittstaatsangehörigen, die die Grenzen der in Artikel 66 Absatz 3 der Verordnung (EU) 2017/2226 genannten Mitgliedstaaten überschreiten,…
Wenn bei einem Drittstaatsangehörigen, der sich im Hoheitsgebiet eines Mitgliedstaats aufhält, im Reisedokument kein Stempel angebracht ist und im EES kein…
Die Mitgliedstaaten, die die Voraussetzungen gemäß Artikel 66 Absatz 2 der Verordnung (EU) 2017/2226 zum Zeitpunkt der Inbetriebnahme des EES nicht erfüllen,…
Der folgende Artikel wird eingefügt: Übergangsmaßnahmen für die Mitgliedstaaten, die noch nicht am Betrieb des EES beteiligt sind (1) Die Reisedokumente von…
Im Einklang mit der in der Verordnung (EU) 2016/399 festgelegten Annahme hinsichtlich der Erfüllung der Voraussetzungen der Aufenthaltsdauer gibt ein…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.