Gesetze
Gesetz wird geladen …
Darüber hinaus enthält Artikel 3 Absatz 3 der griechische Sprachfassung der Verordnung (EU) Nr. 1408/2013 einen Fehler, was den Zeitraum der Gewährung der Gesamtsumme der De-minimis-Beihilfen betrifft, und Artikel 5 Absatz 2 der dänischen, der griechischen sowie der litauischen Sprachfassung der genannten Verordnung enthält jeweils einen Fehler, was die Höchstbeträge betrifft, die für die Gesamtsumme der De-minimis-Beihilfen gelten, welche in dieser Bestimmung genannten Unternehmen gewährt werden können. Diese Fehler wirken sich auf den Inhalt der genannten Bestimmungen aus.
Artikel 3 Absatz 2 der schwedischen Sprachfassung der Verordnung (EU) Nr. 1408/2013 enthält einen Fehler, was den Zeitraum der Gewährung von…
Artikel 3 erhält folgende Fassung: De-minimis-Beihilfen (3a) Abweichend von den Absätzen 2 und 3 kann ein Mitgliedstaat beschließen, dass der Gesamtbetrag der…
Nach den bisherigen Erfahrungen der Kommission mit der Anwendung der Verordnung (EU) Nr. 1408/2013 und angesichts der sehr unterschiedlichen Nutzung von…
In den Anhängen I und II der Verordnung (EU) Nr. 1408/2013 der Kommission sind die kumulierten Höchstbeträge der De-minimis-Beihilfen genannt, die in der…
folgender Absatz 2a wird eingefügt: „(2a) Abweichend von Absatz 2 kann ein Mitgliedstaat beschließen, dass der Gesamtbetrag der einem einzigen Unternehmen…
Die Verordnung (EU) Nr. 1408/2013 der Kommission enthält Fehler, die auf die Verordnung (EU) 2024/3118 der Kommission zurückgehen. Insbesondere sollte in…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.