Gesetze
Gesetz wird geladen …
Seit Beginn des Übergangszeitraums am 1. Oktober 2023 gemäß der Verordnung (EU) 2023/956 des Europäischen Parlaments und des Rates , hat die Kommission, wie darin vorgesehen, Daten und Informationen über die Umsetzung des CO2-Grenzausgleichssystems (im Folgenden „CBAM“) erhoben, auch durch die Analyse der vierteljährlichen Berichte berichtspflichtiger Anmelder. Auf der Grundlage der gesammelten Informationen und des Austauschs mit den Interessenträgern, auch im Rahmen der CBAM-Expertengruppe, wurden Bereiche zur Vereinfachung und Stärkung des CBAM aufgezeigt, die im Einklang mit dem Bestreben der Union stehen, eine reibungslose Umsetzung des CBAM nach dem Ende des Übergangszeitraums am 1. Januar 2026 sicherzustellen.
EU-CBAM-Verordnung:die Verordnung (EU) 2023/956 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 10. Mai 2023 zur Schaffung eines CO2-Grenzausgleichssystems (ABl.…
Die Kommission überwacht die Funktionsweise des CBAM, um die Auswirkungen und möglichen Anpassungen seiner Anwendung zu bewerten. Bis zum 1. Januar 2028 und…
Mit dieser Verordnung wird ein CO 2 -Grenzausgleichssystem (CBAM) geschaffen, das bei der Einfuhr der Waren des Anhangs I in das Zollgebiet der Union den mit…
Ferner sollte die Kommission dem Europäischen Parlament und dem Rat zwei Jahre nach dem Ende des Übergangszeitraums und danach alle zwei Jahre einen Bericht…
Die Initiative für ein CO2-Grenzausgleichssystem (Carbon Border Adjustment Mechanism, CBAM) ist Teil des Legislativpakets „Fit für 55“. Das CBAM soll ein…
Übergangsbestimmungen sollten für einen begrenzten Zeitraum gelten. Zu diesem Zweck sollte das CBAM ohne finanzielle Anpassung zur Anwendung kommen, damit seine…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.