Erwägungsgrund 13 32025R2084
Am 13. Dezember 2024 legte die Behörde ein wissenschaftliches Gutachten zur Ausweitung der Verwendung von Quillajaextrakt (E 999) als Lebensmittelzusatzstoff vor. Die Behörde kam zu dem Schluss, dass die Expositionsschätzungen zu Quillajaextrakt (E 999) auf Grundlage der üblichen gemeldeten Verwendungsmengen für die derzeit zugelassenen Lebensmittelkategorien und der vorgeschlagenen Ausweitung der Verwendung in keiner Bevölkerungsgruppe zu einer Überschreitung der festgelegten ADI führen würde.