Erwägungsgrund 3 32025R2222
Nach Erhalt eines Antrags informiert die Behörde unverzüglich die anderen Mitgliedstaaten und die Kommission hierüber und gibt eine Stellungnahme zur betreffenden gesundheitsbezogenen Angabe ab.
Nach Erhalt eines Antrags informiert die Behörde unverzüglich die anderen Mitgliedstaaten und die Kommission hierüber und gibt eine Stellungnahme zur betreffenden gesundheitsbezogenen Angabe ab.