Verordnung (EU) 2025/2224 der Kommission vom 5. November 2025 zur Änderung von Anhang II der Verordnung (EG) Nr. 1925/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates sowie Anhang II der Richtlinie 2002/46/EG des Europäischen Parlaments und des Rates in Bezug auf Mononatriumsalz der L-5-Methyltetrahydrofolsäure als Quelle für Folsäure zum Zusatz zu Lebensmitteln und als Quelle für Folat zur Verwendung bei der Herstellung von Nahrungsergänzungsmitteln (Text von Bedeutung für den EWR)
Nach Ansicht der Kommission bietet das Gutachten der Behörde ausreichende Anhaltspunkte dafür, dass die Verwendung von Mononatriumsalz der L-5-Methyltetrahydrofolsäure, wie mit der Durchführungsverordnung (EU) 2024/1037 zugelassen, als Folsäurequelle beim Zusatz zu Lebensmitteln und als Folatquelle bei der Herstellung von Nahrungsergänzungsmitteln keinen Anlass zu Bedenken hinsichtlich der Sicherheit gibt.
Erwägungsgrund 5 32025R2224
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