Verordnung (EU) 2025/2224 der Kommission vom 5. November 2025 zur Änderung von Anhang II der Verordnung (EG) Nr. 1925/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates sowie Anhang II der Richtlinie 2002/46/EG des Europäischen Parlaments und des Rates in Bezug auf Mononatriumsalz der L-5-Methyltetrahydrofolsäure als Quelle für Folsäure zum Zusatz zu Lebensmitteln und als Quelle für Folat zur Verwendung bei der Herstellung von Nahrungsergänzungsmitteln (Text von Bedeutung für den EWR)
Auf Grundlage des befürwortenden Gutachtens der Behörde sowie der Zulassung als neuartiges Lebensmittel sollte Mononatriumsalz der L-5-Methyltetrahydrofolsäure in Anhang II der Richtlinie 2002/46/EG als eine Form von Folat und in Anhang II der Verordnung (EG) Nr. 1925/2006 als eine Form von Folsäure aufgenommen werden.
Erwägungsgrund 6 32025R2224
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