Erwägungsgrund 2 32017R2225
Mit der Verordnung (EU) 2017/2226 des Europäischen Parlaments und des Rates soll ein zentralisiertes System für die Erfassung der Ein- und Ausreisedaten sowie der Einreiseverweigerungsdaten von Drittstaatsangehörigen geschaffen werden, die die Außengrenzen der Mitgliedstaaten der Union für einen Kurzaufenthalt überschreiten.