Gesetze
Gesetz wird geladen …
Der einzige Antrag auf Zulassung von „Salicylsäure“ wurde von der Behörde vor dem 1. Februar 2025 für gültig erklärt. Es konnte jedoch keiner der Antragsteller in Bezug auf „Holzmehl und -fasern, naturbelassen“ von einer bestimmten Holzart die Informationen vorlegen, die die Behörde gemäß ihren administrativen Leitlinien für die Vorbereitung von Anträgen hinsichtlich Stoffen, die bei der Herstellung von Materialien verwendet werden, die mit Lebensmitteln in Berührung kommen, für ihre Risikobewertung für erforderlich hält .
Mit der Verordnung (EU) 2023/1442 der Kommission wurden die Zulassungen für die Stoffe „Holzmehl und -fasern, naturbelassen“ (FCM-Stoff Nr. 96) und…
Nach dem Inkrafttreten der Verordnung (EU) 2023/1442 veröffentlichte die Behörde einen technischen Bericht , in dem allgemein jene Grundsätze beschrieben…
Da es schwierig ist, die Informationen rechtzeitig vorzulegen, die die Behörde für ihre Risikobewertung für erforderlich hält, und da keine unmittelbaren…
Da die durch die vorliegende Verordnung geänderte Übergangsmaßnahme ein erstes Inverkehrbringen von Materialien und Gegenständen aus Kunststoff, die mit…
Mit dieser Verordnung werden die Zulassungen für die Stoffe „Holzmehl und -fasern, naturbelassen“ (FCM-Stoff Nr. 96) und Salicylsäure (FCM-Stoff Nr. 121)…
Der Stoff „Holzmehl und -fasern, naturbelassen“ (FCM-Stoff Nr. 96, „Holz“) ist derzeit als Zusatzstoff in Kunststoff-Lebensmittelkontaktmaterialien zugelassen,…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.