Gesetze
Gesetz wird geladen …
In Artikel 10 der Verordnung (EU) 2022/1616 sind die die Verpflichtungen des Entwicklers neuartiger Recyclingtechnologien festgelegt, diese der Kommission und den zuständigen Behörden des Mitgliedstaats zu melden, in dessen Hoheitsgebiet der Entwickler ansässig ist. Artikel 10 Absatz 4 sieht jedoch vor, dass der Recycler zum Zeitpunkt der Meldung außerdem einen ausführlichen Bericht über die Sicherheit des hergestellten Kunststoffs auf seiner Website veröffentlicht. Da Artikel 10 die Verpflichtungen des Entwicklers und nicht des Recyclers enthält und die Veröffentlichung des ausführlichen Berichts Aufgabe des Entwicklers ist, sollte der erste Satz von Artikel 10 Absatz 4 auf den Entwickler Bezug nehmen.
Für die Zwecke der Untersuchung gemäß Absatz 1 übermitteln der Entwickler der Technologie, Entwickler, Hersteller oder Anbieter von Recyclingverfahren oder…
Die zusätzlichen Informationen gemäß Absatz 1 werden im Rahmen des laufenden Dialogs zwischen dem Entwickler und den Recyclern unverzüglich aktualisiert, sobald…
Der Recycler hat über eine vollständige Zusammenfassung der Konformitätsüberwachung auf der Grundlage des vom Entwickler gemäß Artikel 10 Absatz 5…
Abweichend von der in Artikel 10 Absatz 2 genannten Frist sind von Entwicklern von Technologien, die bereits vor dem 10. Oktober 2022 zur Herstellung von…
Für den Fall, dass die Unternehmer beschließen, die Technologie weiterzuentwickeln, damit sie als geeignet eingestuft werden kann, sieht diese Verordnung eine…
Gemäß Artikel 14 Absatz 6 der Verordnung (EU) 2022/1616 kann die Behörde den Entwickler der neuartigen Technologie ersuchen, die ihr zur Verfügung stehenden…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.