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Es wird ein öffentliches Unionsregister für neuartige Technologien, Recycler, Recyclingverfahren, Recyclingsysteme und Dekontaminierungsanlagen (im Folgenden „Register“) eingerichtet.
Im Register wird Folgendes erfasst:
die Bezeichnungen neuartiger Technologien sowie die Namen und Anschriften der Entwickler sowie die URL gemäß Artikel 10 Absatz 2;
die Bezeichnungen der zugelassenen Recyclingverfahren und die Namen und Anschriften der Zulassungsinhaber sowie die Technologie, auf der jedes Verfahren beruht;
der Zulassungsstatus jedes registrierten Recyclingverfahrens, wobei angegeben wird, ob seine Zulassung ausgesetzt oder widerrufen wurde oder Übergangsbestimmungen unterliegt, sowie das letzte Datum der Änderung des Zulassungsstatus;
der Name des Unternehmens und die Anschrift des Hauptsitzes der Recycler, die eine Dekontaminierungsanlage betreiben;
die Anschriften der Recyclingbetriebe;
Dekontaminierungsanlagen, die von ihnen verwendete Technologie, der Betrieb, in dem sie sich befinden, und gegebenenfalls das von ihnen angewendete zugelassene Verfahren;
der Registrierungsstatus von Dekontaminierungsanlagen, wobei angegeben wird, ob der Status neu registriert, wird geprüft, in Betrieb oder ausgesetzt ist, und das letzte Datum der Änderung dieses Status;
die Bezeichnungen der Recyclingsysteme sowie die Namen und Anschriften der Stelle, die für das Systemmanagement zuständig ist;
die gemäß Artikel 9 Absatz 5 erforderlichen Kennzeichnungen;
gegebenenfalls die gemäß Artikel 19 Absatz 2 erforderlichen Informationen;
Querverweise zwischen Technologien, Verfahren, Systemen, Recyclern und Anlagen und Systemen;
Die oben genannten Informationen werden im Register in Tabellen erfasst. Folgenden Einheiten werden eindeutige Nummern wie folgt zugewiesen: — zugelassene Recyclingverfahren erhalten eine Zulassungsnummer des Recyclingverfahrens (RAN — Recycling Authorisation Number); — Recycler erhalten eine Unternehmernummer des Recyclers (RON — Recycler Operator Number); — Dekontaminierungsanlagen erhalten eine Nummer der Recyclinganlage (RIN — Recycling Installation Number); — Recyclingsysteme erhalten eine Nummer des Recyclingsystems (RSN — Recycling Scheme Number); — Recyclingbetriebe erhalten eine Nummer des Recyclingbetriebs (RFN — Recycling Facility Number); — neuartige Recyclingtechnologien erhalten eine neue Nummer der neuartigen Technologie (NTN — Novel Technology Number).
Das Register wird der Öffentlichkeit zugänglich gemacht.
Ein Recycler hält in der Dekontaminierungsanlage die folgenden zusätzlichen Informationen bereit:
eine kurze Beschreibung der neuartigen Technologie basierend auf den in Artikel 10 Absatz 3 genannten Informationen, einschließlich der unter den Buchstaben a,…
Die technischen Unterlagen enthalten folgende Informationen:
Hängt bei Recyclingverfahren, bei denen eine bestimmte Recyclingtechnologie zum Einsatz kommt, die Erreichung einer ausreichenden Dekontaminierung von der…
Ist die Kommission der Auffassung, dass Recyclingverfahren, bei denen eine Technologie zum Einsatz kommt, zulassungspflichtig sind, legt sie Bestimmungen für…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.
Kommentierungen sind noch nicht im Bestand.