Erwägungsgrund 7 32010L0075
Zur Erleichterung der Erteilung von Genehmigungen sollten die Mitgliedstaaten Auflagen für bestimmte Kategorien von Anlagen als allgemeine bindende Vorschriften formulieren können.
Zur Erleichterung der Erteilung von Genehmigungen sollten die Mitgliedstaaten Auflagen für bestimmte Kategorien von Anlagen als allgemeine bindende Vorschriften formulieren können.