Erwägungsgrund 15 32025R2365
Um sicherzustellen, dass Kunststoffgranulat auf allen Stufen der Lieferkette von Kunststoffgranulat sicher und verantwortungsvoll gehandhabt wird, damit Freisetzungen in die Umwelt vermieden werden und das Ziel, Freisetzungen von Kunststoffgranulat auf null zu reduzieren, erreicht wird, müssen Anforderungen an die Handhabung von Kunststoffgranulat entlang der gesamten Lieferkette festgelegt werden, nämlich bei der Produktion, einschließlich Recycling-Produkte, der Herstellung von Ausgangschargen, Mischung, Umwandlung, Verarbeitung, Vertrieb, Beförderung, Lagerung, Verpackung sowie Tank- und Behälterreinigung in Reinigungsanlagen. Diese Verordnung sollte für alle Einrichtungen gelten, die Kunststoffgranulat entlang der gesamten Lieferkette handhaben, unabhängig von der Endverwendung des Kunststoffgranulats.