Erwägungsgrund 23 32025R2445
Zu diesem Zweck sollte ein Überprüfungsverfahren eingerichtet werden, in dessen Rahmen die Behörde unter bestimmten Voraussetzungen dazu verpflichtet ist, den Ausschuss unabhängiger Persönlichkeiten zu ersuchen, zu prüfen, ob eine europäische politische Partei oder eine europäische politische Stiftung unter Ausnutzung eines Verstoßes gegen die geltenden Bestimmungen zum Schutz personenbezogener Daten bewusst auf das Ergebnis der Wahl zum Europäischen Parlament Einfluss genommen hat oder Einfluss zu nehmen versucht hat. Wird festgestellt, dass dies der Fall ist, sollte die Behörde wirksame, verhältnismäßige und abschreckende finanzielle Sanktionen verhängen.