Erwägungsgrund 33 32025R2445
Europäische politische Partien und europäische politische Stiftungen sollten mit gutem Beispiel vorangehen, wenn es darum geht, das Geschlechtergefälle in der Politik zu schließen. Ihre Leitungsgremien sollten daher ein ausgewogenes Geschlechterverhältnis aufweisen. Europäische politische Parteien und europäische politische Stiftungen sollten über interne Vorschriften zur Förderung eines ausgewogenen Geschlechterverhältnisses verfügen, mit denen Frauen motiviert werden, sich aktiv an all ihren Tätigkeiten zu beteiligen, und sie sollten ihre Mitgliedsparteien anregen, es ihnen gleichzutun. Darüber hinaus sollten europäische politische Parteien die Vertretung der Geschlechter in ihren Mitgliedsparteien transparent darlegen und Nachweise zu der Vertretung der Geschlechter in ihren Mitgliedsparteien unter ihren Kandidaten für das Europäische Parlament und ihren Mitgliedern des Europäischen Parlaments vorlegen. Die europäischen politischen Parteien werden aufgefordert, Informationen über die Inklusivität und die Vertretung von Minderheiten in ihren Mitgliedsparteien bereitzustellen.