Erwägungsgrund 60 32015L0849
Um die Eignung von Personen, die eine leitende Funktion in Verpflichteten ausüben oder diese auf andere Weise kontrollieren, bewerten zu können, sollte jeglicher Austausch von Informationen über strafrechtliche Verurteilungen im Einklang mit den in nationales Recht umgesetzten Bestimmungen des Rahmenbeschlusses 2009/315/JI des Rates und des Beschlusses 2009/316/JI des Rates und anderen einschlägigen nationalen Rechtsvorschriften durchgeführt werden.