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Um den Herstellern die Erfüllung ihrer in dieser Verordnung festgelegten Pflichten zu erleichtern, sollten die Hersteller die Möglichkeit haben, einen Bevollmächtigten zu benennen, der bestimmte Aufgaben in ihrem Namen wahrnimmt. Um eine eindeutige und verhältnismäßige Aufgabenverteilung zwischen Hersteller und Bevollmächtigtem zu gewährleisten, muss darüber hinaus eine Liste der Aufgaben festgelegt werden, mit denen der Hersteller den Bevollmächtigten betrauen darf. Um die Durchsetzbarkeit und Einhaltung dieser Verordnung zu gewährleisten, sollte zudem in Fällen, in denen ein außerhalb der Union ansässiger Hersteller einen Bevollmächtigten benennt, der Auftrag die in Artikel 4 der Verordnung (EU) 2019/1020 aufgeführten Aufgaben umfassen.
Ein in der Union ansässiger Hersteller kann mittels eines schriftlichen Auftrags jede in der Union niedergelassene natürliche oder juristische Person als…
Ein außerhalb der Union ansässiger Hersteller benennt für die Zwecke der EU-Typgenehmigung von Fahrzeugen, Systemen, Bauteilen oder selbstständigen technischen…
Der Hersteller, der einen Bevollmächtigten beauftragt, muss diesem mindestens folgende Aufgaben übertragen:
Ein außerhalb der Union ansässiger Hersteller benennt außerdem für die Zwecke der Marktüberwachung einen einzigen in der Union ansässigen Bevollmächtigten,…
Im Fall von eingeführten Produkten sind häufig die Bevollmächtigten die einzigen Personen, die erreicht werden können; sie bekommen von den Herstellern jedoch…
Um den Herstellern die Einhaltung ihrer Verpflichtungen aus dieser Verordnung zu erleichtern, sollten die in der Union niedergelassenen Hersteller die…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.