Erwägungsgrund 5 32019R1020
In der Richtlinie 2001/95/EG des Europäischen Parlaments und des Rates werden die allgemeinen Sicherheitsanforderungen für alle Verbrauchsgüter festgelegt und besondere Pflichten und Befugnisse der Mitgliedstaaten eingeführt; diese betreffen gefährliche Produkte sowie den diesbezüglichen Austausch von Informationen über das System zum raschen Informationsaustausch (RAPEX - Rapid Information Exchange System). Die Marktüberwachungsbehörden sollten die Möglichkeit haben, die ihnen im Rahmen jener Richtlinie zur Verfügung stehenden spezifischeren Maßnahmen zu ergreifen. Zur Erreichung eines höheren Grades an Sicherheit bei Verbraucherprodukten sollten die in der Richtlinie 2001/95/EG vorgesehenen Mechanismen für den Austausch von Informationen und Situationen, die ein rasches Eingreifen erforderlich machen, wirksamer gestaltet werden.