Erwägungsgrund 2 32025R2611
Die Mission von Europol besteht darin, die Tätigkeiten der zuständigen Behörden der Mitgliedstaaten gemäß der Verordnung (EU) 2016/794 sowie deren gegenseitige Zusammenarbeit bei der Verhütung und Bekämpfung der zwei oder mehr Mitgliedstaaten betreffenden schweren Kriminalität, des Terrorismus und der Kriminalitätsformen, die ein gemeinsames Interesse verletzen, das Gegenstand einer Politik der Union ist, zu unterstützen und zu verstärken, als Plattform der Union für strafrechtliche Informationen zu fungieren und eine flexible operative Unterstützung zu leisten, indem sie im Hinblick auf Innovation und Forschung im Bereich der Strafverfolgung eine Führungsrolle einnimmt und indem sie Lösungen für die Polizeiarbeit auf europäischer Ebene bietet. Durch das Wahrnehmen ihrer zentralen Zuständigkeiten — der Analyse und dem Austausch von Informationen sowie der Bereitstellung von operativer und technischer Unterstützung — schafft Europol einen echten Mehrwert für die Sicherheit der Union.