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Das Programm wird durch Arbeitsprogramme gemäß Artikel 110 der Haushaltsordnung durchgeführt. Die Arbeitsprogramme können, sofern angezeigt, auf mehrere Jahre angelegt werden. In den Arbeitsprogrammen werden die Maßnahmen und entsprechenden Haushaltsmittel bestimmt, die für die Verwirklichung der Ziele des Programms erforderlich sind, sowie gegebenenfalls der insgesamt für Mischfinanzierungsmaßnahmen vorgehaltene Betrag.
Die Kommission nimmt Arbeitsprogramme mittels Durchführungsrechtsakten an. Diese Durchführungsrechtsakte werden gemäß dem in Artikel 77 Absatz 4 genannten Prüfverfahren erlassen.
Die Arbeitsprogramme umfassen insbesondere
die gesamte Höhe des Unionsbeitrags für jede Art von Maßnahme gemäß Artikel 10 Absatz 1 und eine ausführliche Beschreibung jeder Art von Maßnahme;
in Bezug auf Maßnahmen gemäß den Artikeln 11 und 12, den finanziellen Mindestumfang der Maßnahmen;
in Bezug auf Maßnahmen gemäß Artikel 12 die Höchstzahl der dem Konsortium angehörenden Rechtsträger, die sich auf nicht mehr als 15 Rechtsträger belaufen darf;
das Verfahren für die Evaluierung und Auswahl der Vorschläge, gegebenenfalls einschließlich einer Beschreibung der Etappenziele, die so gestaltet sind, dass wesentliche Fortschritte bei der Durchführung der Maßnahmen angezeigt werden, der zu erzielenden Ergebnisse und der damit verbundenen auszuzahlenden Beträge sowie der Modalitäten für die Überprüfung der Etappenziele, die Erfüllung der Bedingungen und das Erreichen der Ergebnisse;
die gesamte Höhe des Unionsbeitrags zur gemeinsamen Beschaffung mit Unterstützung der Kommission gemäß Artikel 15 Absatz 1 Buchstabe a, Artikel 15 Absatz 3, Artikel 16 und Artikel 17; und
die Methoden zur Bestimmung und gegebenenfalls zur Anpassung der Finanzierung.
Bei der Annahme der Arbeitsprogramme achtet die Kommission auf die notwendige Kohärenz mit anderen einschlägigen Programmen und Instrumenten der Union.
Durch die Finanzausstattung gemäß Artikel 3 Absatz 1 können gemeinsame Beschaffungen im Sinne des Artikels 15 Absatz 1 Buchstabe a abgedeckt werden, die die Teile des Auftrags, die einmalige Kosten einschließlich der Reservierung von Herstellungskapazitäten betreffen, nicht überschreiten dürfen.
Die Kommission nimmt Arbeitsprogramme mittels Durchführungsrechtsakten an. Diese Durchführungsrechtsakte werden gemäß dem in Artikel 77 Absatz 4 genannten…
Die Gewährungskriterien werden in den Arbeitsprogrammen und in den Aufforderungen zur Einreichung von Vorschlägen festgelegt, wobei mindestens folgende Aspekte…
bei Finanzhilfen die Prioritäten, die Auswahl- und Gewährungskriterien und die relative Gewichtung der verschiedenen Gewährungskriterien sowie den…
Das Programm wird durch die Arbeitsprogramme gemäß Artikel 110 der Haushaltsordnung durchgeführt, die für jede Programmkomponente spezifische und vollständig…
Die Kommission legt im Wege von Durchführungsrechtsakten die Arbeitsprogramme für die spezifischen Ziele 2, 4 und 5 und für mögliche andere Maßnahmen unter…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.
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