Erwägungsgrund 17 32025R2643
Der Europäische Rat hat in seinen Schlussfolgerungen vom Juli 2020 erklärt, dass die Laufzeit der sektoralen Programme des mehrjährigen Finanzrahmens (MFR) in der Regel an den zeitlichen Rahmen des MFR 2021-2027 angepasst werden sollte. Nach Ablauf des MFR 2021-2027 wird die Finanzierung sektoraler Programme durch die Union vom Ergebnis der Verhandlungen über den nächsten MFR, der ab 2028 gilt, abhängen.