Erwägungsgrund 64 32025R2643
Es muss sichergestellt sein, dass einerseits eine SEAP über die notwendige Flexibilität zur Änderung ihrer Satzung verfügt, andererseits aber bestimmte wesentliche Elemente, insbesondere solche, die für die Genehmigung des Status einer SEAP erforderlich waren, durch eine notwendige Kontrolle auf Unionsebene erhalten bleiben. Betrifft eine Änderung einen wesentlichen Teil der Satzung, so sollte diese Änderung vor dem Inkrafttreten von der Kommission genehmigt werden; jede andere Änderung sollte der Kommission mitgeteilt werden. Mit Ausnahme von Änderungen, die eine möglichen Herangehensweise bei der Ausfuhr von Verteidigungsgütern betreffen, sollte die Kommission die Möglichkeit haben, Einwände gegen solche Änderungen zu erheben, wenn sie der Auffassung ist, dass sie gegen diese Verordnung verstoßen.