Erwägungsgrund 6 32025R2643
Die Verordnungen (EU) 2023/1525 und (EU) 2023/2418 wurden als Notfall- und kurzfristige Programme konzipiert, die am 30. Juni 2025 beziehungsweise am 31. Dezember 2025 auslaufen.
Die Verordnungen (EU) 2023/1525 und (EU) 2023/2418 wurden als Notfall- und kurzfristige Programme konzipiert, die am 30. Juni 2025 beziehungsweise am 31. Dezember 2025 auslaufen.