Erwägungsgrund 4 32013D0488
Der Rat, die Kommission und der Europäische Auswärtige Dienst (EAD) sind entschlossen, gleichwertige Sicherheitsstandards für den Schutz von EU-VS anzuwenden.
Der Rat, die Kommission und der Europäische Auswärtige Dienst (EAD) sind entschlossen, gleichwertige Sicherheitsstandards für den Schutz von EU-VS anzuwenden.