Erwägungsgrund 4 32025R2645
Alle Mitgliedstaaten haben einen Rahmen für die Erteilung von Zwangslizenzen für Patente in ihre nationalen Rechtsvorschriften aufgenommen. Gemäß den nationalen Rechtsvorschriften ist die Erteilung von Zwangslizenzen in der Regel aus Gründen des öffentlichen Interesses oder in einer Krise oder in einem Notfall möglich. Allerdings bestehen zwischen den Mitgliedstaaten Unterschiede bezüglich der Gründe, Bedingungen und Verfahren für die Erteilung von Zwangslizenzen. Diese Divergenzen haben ein fragmentiertes, suboptimales und unkoordiniertes System zur Folge, das die Union daran hindert, wenn dies für die Bewältigung einer grenzüberschreitenden Krise oder eines grenzüberschreitenden Notfalls notwendig ist, wirksam auf die Verteilung von Zwangslizenzen zurückzugreifen.