Erwägungsgrund 6 32025R2645
Daher ist es notwendig, auf Unionsebene ein System zur Erteilung von Zwangslizenz für das Krisenmanagement einzuführen, und zwar zusätzlich zu nationalen Systemen zur Erteilung von Zwangslizenzen. Im Rahmen des Systems zur Erteilung unionsweiter Zwangslizenzen sollte der Kommission, nach Berücksichtigung der Stellungnahme des zuständigen Beratungsgremiums, wie es in dieser Verordnung definiert ist, die Befugnis erteilt werden, im öffentlichen Interesse und als eine außergewöhnliche Maßnahme eine vorübergehende und nicht ausschließliche Zwangslizenz, die unionsweit anwendbar ist, zu erteilen, die die Benutzung einer geschützten Erfindung, zum Zweck der Versorgung mit Erzeugnissen erlaubt, die zur Bewältigung einer Krise oder eines Notfalls in der Union erforderlich sind.