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Gemäß Artikel 70 Absatz 8 der Verordnung (EU) 2021/2115 setzen die Mitgliedstaaten Zahlungen für Agrarumwelt- und Klimaverpflichtungen oder für Verpflichtungen zur Umstellung auf landwirtschaftliche Bewirtschaftungsverfahren und -methoden des ökologischen/biologischen Landbau oder dessen Beibehaltung nur als Zahlungen pro Hektar fest. Um die Kohärenz mit der Unterstützung im Rahmen der Öko-Regelungen gemäß Artikel 31 der genannten Verordnung zu gewährleisten, sollte es den Mitgliedstaaten möglich sein, in hinreichend begründeten Fällen eine Unterstützung für solche Verpflichtungen in Form einer Zahlung pro Großvieheinheit zu gewähren. Zur Förderung von Tätigkeiten im Bereich der Bienenzucht, die sich positiv auf die Umwelt auswirken, sollte es möglich sein, eine Unterstützung für Agrarumwelt- und Klimaverpflichtungen oder Verpflichtungen zur Umstellung auf ökologischen/biologischen Landbau oder dessen Beibehaltung in Form einer Zahlung pro Bienenstock zu gewähren. Um für eine einheitliche Verwendung von „Bienenstock“ in den GAP-Strategieplänen zu sorgen, sollte für die Zwecke der Gewährung von Unterstützung für diese Verpflichtungen die Begriffsbestimmung gelten, die in dem gemäß Artikel 56 Buchstabe b der Verordnung (EU) 2021/2115 erlassenen delegierten Rechtsakt festgelegt ist.
Die Unterstützung für eine bestimmte Öko-Regelung wird in Form einer jährlichen Zahlung für alle unter die Verpflichtungen fallenden förderfähigen Hektarflächen…
Um die Förderung ökologischer/biologischer Tierhaltungsmethoden als Teil der Öko-Regelungen gemäß Artikel 31 der Verordnung (EU) 2021/2115 zu ermöglichen,…
Unterabsatz 2 erhält folgende Fassung: „Abweichend von Unterabsatz 1 können gemäß dessen Buchstabe b gewährte Zahlungen für Tierwohlverpflichtungen,…
Um sicherzustellen, dass die Auswirkungen auf die finanzielle und wirtschaftliche Lage der betreffenden Landwirte begrenzt werden, wenn Mitgliedstaaten höhere…
Unterstützung für Bewirtschaftungsverpflichtungen kann insbesondere umfassen: Prämien im Rahmen des ökologischen/biologischen Landbaus für die Umstellung von…
Beschließt ein Mitgliedstaat gemäß Artikel 28 Absatz 2 der Verordnung (EU) 2021/2115, dass die Zahlung an Kleinerzeuger gemäß Artikel 28 Absatz 1 der genannten…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.