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Um Landwirten mehr Zeit und Flexibilität einzuräumen, damit sie sich in einem immer schwierigeren Kontext geopolitischer Spannungen, struktureller Herausforderungen und wirtschaftlicher Schwierigkeiten, unter anderem im Zusammenhang mit hohen Energie- und Betriebsmittelpreisen, an neue Anforderungen des Unionsrechts anpassen können, sollte Artikel 73 Absatz 5 der Verordnung (EU) 2021/2115 dahin gehend geändert werden. Diese Änderung sollte den Zeitraum, in dem Unterstützung für Investitionen gewährt werden kann, die zur Erfüllung dieser neuen Anforderungen beitragen, von 24 auf 36 Monate ab dem Zeitpunkt, zu dem diese neuen Anforderungen für den Betrieb verbindlich werden, verlängern.
Sind für Verpflichtungen gemäß Absatz 3 Buchstabe b im nationalen Recht neue Anforderungen vorgeschrieben, die über die entsprechenden im Unionsrecht…
Sind für Verpflichtungen gemäß Absatz 3 Buchstabe b im nationalen Recht neue Anforderungen vorgeschrieben, die über die entsprechenden im Unionsrecht…
In Artikel 28 Absatz 5 werden folgende Unterabsätze angefügt: „Für neue, ab 2021 eingegangene Verpflichtungen legen die Mitgliedstaaten in ihren Programmen zur…
Um sicherzustellen, dass die Auswirkungen auf die finanzielle und wirtschaftliche Lage der betreffenden Landwirte begrenzt werden, wenn Mitgliedstaaten höhere…
Um sicherzustellen, dass die Auswirkungen auf die finanzielle und wirtschaftliche Lage der betreffenden Landwirte begrenzt werden, wenn die Mitgliedstaaten…
Um die Wettbewerbsfähigkeit und Nachhaltigkeit des Lebensmittelsystems der Union zu stärken, sind erhebliche Investitionen und Unternehmensentwicklungen…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.