Gesetze
Gesetz wird geladen …
In Artikel 80 Absatz 5 der Verordnung (EU) 2021/2115 ist die Förderfähigkeit von Ausgaben festgelegt, wenn die Unterstützung über Finanzierungsinstrumente gewährt wird. Damit bei allen unter die Verordnung (EU) 2021/1060 fallenden Finanzierungsinstrumenten Klarheit und Gleichbehandlung gewährleistet sind, sollten in Artikel 80 Absatz 5 der Verordnung (EU) 2021/2115 die Förderfähigkeitsvorschriften in Bezug auf die Mehrwertsteuer (MwSt.) festgelegt werden.
Die betreffenden Ausgaben sind im einschlägigen GAP-Strategieplan gemäß Artikel 31 Absatz 7 Unterabsatz 1 Buchstabe b der vorliegenden Verordnung vorgesehen und…
Die Mehrwertsteuer stellt keine förderfähige Ausgabe eines Vorhabens dar, außer in dem Fall von Mehrwertsteuer, die nicht nach nationalem Mehrwertsteuerrecht…
In Absatz 5 wird folgender Unterabsatz eingefügt: „Die Mehrwertsteuer (MwSt.) ist in Bezug auf Investitionen eine förderfähige Ausgabe, die von Endempfängern im…
Artikel 80 der Verordnung (EU) 2021/2015 enthält die Vorschriften und Grundsätze für den Einsatz von Finanzierungsinstrumenten im Rahmen der GAP. Artikel 80…
Investitionen, die von den Endempfängern im Kontext von Finanzinstrumenten getätigt werden; werden diese Investitionen durch Finanzinstrumente in Kombination…
Für Belange, die nicht unter die Regeln für die Förderfähigkeit gemäß den Artikeln 63 bis 68 der Verordnung (EU) 2021/1060 , den Artikeln 5 und 7 der Verordnung…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.