Gesetze
Gesetz wird geladen …
Artikel 134 Absatz 7 der Verordnung (EU) 2021/2115 muss präzisiert werden, um in Bezug auf die in den jährlichen Leistungsbericht aufzunehmenden Begründungen für das Verfehlen von Etappenzielen für die zweijährliche Leistungsüberprüfung eine engere Verknüpfung zwischen dem jährlichen Leistungsbericht und der zweijährlichen Leistungsüberprüfung gemäß Artikel 135 der genannten Verordnung zu schaffen.
Wenn der gemäß Artikel 134 angegebene Wert eines oder mehrerer Ergebnisindikatoren, der bzw. die gemäß Anhang I von dem betreffenden Mitgliedstaat im…
Artikel 134 der Verordnung (EU) 2021/2115 enthält Anforderungen an den Inhalt der jährlichen Leistungsberichte, die eine Grundlage für den jährlichen…
Die in Artikel 37 Absatz 1 Buchstabe b Ziffer ii der Verordnung (EU) 2021/2116 festgelegte Anforderung, dass die Ausgaben im Einklang mit den geltenden…
Artikel 67 Absatz 1 der Verordnung (EU) 2021/2116 sollte geändert werden, um den Verweis auf den jährlichen Leistungsabschluss gemäß Artikel 54 der genannten…
Artikel 40 der Verordnung (EU) 2021/2116 über die Aussetzung von Zahlungen im Zusammenhang mit dem jährlichen Leistungsabschluss sollte geändert werden, um der…
Gemäß Artikel 134 Absatz 13 der Verordnung (EU) 2021/2115 kann die Kommission innerhalb eines Monats nach Vorlage eines zulässigen jährlichen Leistungsberichts…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.