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Gemäß Artikel 159 der Verordnung (EU) 2021/2115 überprüft die Kommission bis zum 31. Dezember 2025 das Verzeichnis der Gesetzgebungsakte in Anhang XIII der genannten Verordnung und legt gegebenenfalls Gesetzgebungsvorschläge zur Aufnahme weiterer Gesetzgebungsakte in den genannten Anhang vor. Angesichts der Streichung von Artikel 120 der genannten Verordnung sollte auch Artikel 159 der genannten Verordnung durch die vorliegende Verordnung gestrichen werden, um Kohärenz der GAP-Strategiepläne zu gewährleisten und eine Unterbrechung der Umsetzung der GAP-Strategiepläne durch nationale Behörden, Landwirte und andere Begünstigte zu vermeiden.
Bis zum 31. Dezember 2023 führt die Kommission eine Überprüfung des Anhangs VI dieser Verordnung als Teil der Gesamtüberwachung des Programms — einschließlich…
Gemäß der Verordnung (EU) 2021/2115 sollen die GAP-Strategiepläne zur Erreichung der langfristigen nationalen Zielwerte beitragen, die in den in Anhang XIII der…
Mit Artikel 120 der Verordnung (EU) 2021/2115 wird sichergestellt, dass die GAP-Strategiepläne aktualisiert werden, um Änderungen der in Anhang XIII der…
Gemäß Artikel 120 der Verordnung (EU) 2021/2115 sind die Mitgliedstaaten verpflichtet, zu bewerten, ob ihre GAP-Strategiepläne im Falle von Änderungen der in…
Die Genehmigung von Anträgen auf Änderung von GAP-Strategieplänen, die der Kommission vor Inkrafttreten der vorliegenden Verordnung vorgelegt werden, unterliegt…
Am 8. September 2018 leitete die Kommission eine Überprüfung der Verordnung (EU) Nr. 702/2014 ein, um diese durch eine neue Verordnung für den Zeitraum…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.