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Die bisherigen Erfahrungen zeigen, dass die Qualitätsbewertungen des Systems zur Identifizierung landwirtschaftlicher Parzellen (LPIS), des geodatenbasierten Antragssystems und des Flächenüberwachungssystems zusammengefasst werden sollten. Da diese Systeme untrennbar miteinander verbunden sind, ist es schwierig, die Qualität eines Systems zu bewerten, ohne dabei die Auswirkungen auf die anderen Systeme zu berücksichtigen. Darüber hinaus würde die Zusammenfassung der Qualitätsbewertungen dieser Systeme für die Verwaltungen der Mitgliedstaaten eine geringere Arbeitsbelastung im Zusammenhang mit den Kontrollverfahren und den Berichterstattungspflichten bedeuten. Hinzu kommt gegebenenfalls der Vorteil, dass die Mitgliedstaaten eine einzige Abhilfemaßnahme für diese drei Systeme vorschlagen könnten, was die Effizienz steigert. Zu diesem Zweck sollte ein neuer Artikel in die Verordnung (EU) 2021/2116 eingefügt werden, und die entsprechenden Verweise sollten entsprechend geändert werden.
Folgender Artikel wird eingefügt: Bewertung der Qualität des Systems zur Identifizierung landwirtschaftlicher Parzellen, des geodatenbasierten Antragssystems…
Das integrierte System als Teil der Verwaltungssysteme, die zur Umsetzung der GAP vorhanden sein sollten, sollte gewährleisten, dass die im jährlichen…
Was das integrierte System betrifft, sollte diese Befugnisübertragung zudem Vorschriften für die Bewertung der Qualität des Systems zur Identifizierung…
Die Durchführungsbefugnisse der Kommission sollten sich auch auf Vorschriften für Form und Inhalt der Berichte über die Bewertung der Qualität des Systems zur…
Die bereits bestehenden grundlegenden Elemente des integrierten Systems sollten beibehalten werden, insbesondere die Bestimmungen über ein System zur…
Die Hauptbestandteile des integrierten Systems, insbesondere die Bestimmungen über die elektronische Datenbank, das System zur Identifizierung…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.