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Nach den Erfahrungen aus den ersten Jahren der Umsetzung erscheint es überflüssig, Vor-Ort-Kontrollen bei Interventionen durchzuführen, die durch Daten der CopernicusSentinel-Satelliten oder andere zumindest gleichwertige Daten überwacht werden, da dies eine ungerechtfertigte Belastung für die Mitgliedstaaten und die Landwirte mit sich bringt. Daher sollten die Mitgliedstaaten nicht verpflichtet sein, Vor-Ort-Kontrollen in Bezug auf diese Fördervoraussetzungen durchzuführen, einschließlich solcher, die mittels Technologie aus der Ferne durchgeführt werden. Zu diesem Zweck sollte Artikel 72 der Verordnung (EU) 2021/2116 entsprechend geändert werden.
Im Flächenüberwachungssystem sind die Voraussetzungen, die durch Satellitendaten überwacht werden können, vorrangig durch Sentinel-Satellitenbilder oder andere…
„Flächenüberwachungssystem“ ein Verfahren der regelmäßigen und systematischen Beobachtung, Verfolgung und Bewertung landwirtschaftlicher Tätigkeiten und…
Die Landwirte haben wiederholt beklagt, welchem Druck sie im Verlauf eines Jahres aufgrund mehrfacher Kontrollen ausgesetzt sind. Die Mitgliedstaaten haben…
Artikel 72 erhält folgende Fassung: Kontroll- und Sanktionssystem Die Mitgliedstaaten richten gemäß Artikel 66 Absatz 1 Buchstabe e ein Kontroll- und…
Die Kommission entwickelt derzeit Fernerkundungsdienste im Rahmen von Copernicus als nutzerorientiertes, durch die Verordnung (EU) 2021/696 eingerichtetes…
Artikel 59 der Verordnung (EU) 2021/2116 ermöglicht den Mitgliedstaaten ihre Verwaltungs- und Kontrollsysteme flexibel einzurichten. Die Mitgliedstaaten werden…
Maschinell nach Textähnlichkeit ermittelt, nicht aus Verweisen.